Kreisjägerschaft
Siegerland-Wittgenstein e.V.

im Landesjagdverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
 
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Unter "Federwild" sind nach dem Bundesjagdgesetz alle jagbaren Vogelarten zu verstehen, die jedoch aus Gründen des Artenschutzes meist ganzjährig geschont werden. Dazu zählen u.a. die Familie der "Rauhfußhühner" (Auer-, Birk- und Alpenschneehuhn), der Fasan und das Rebhuhn aus der Familie der Hühnervögel, die Waldschnepfe aus der Familie der Schnepfenvögel sowie dien Entenvögel.

Jagdzeiten und Termine


Jagdbar im Monat Mai:

Rehböcke und Schmalrehe

Jungkaninchen, Jungwaschbären,
Jungmarderhunde, Jungfüchse
und Frischlinge. Für den Kreis
Siegen-Wittgenstein ist aus Gründen
der Wildseuchenbekämpfung 
(Schweinepest) die Schonzeit für
Überläuferkeiler und nicht führende
Überläuferbachen aufgehoben. 
Jagdzeiten in NRW


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