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Der Staat mischt mit....
Das Jagdrecht in Deutschland ging nach der Revolution von 1848 vom staatstragenden Hochadel auf die Landbesitzer über. Fortan hatten auch Landwirte und bürgerliche Waldbesitzer etwas vom Wild im Wald und auf den Wiesen. Sie konnten es selbst jagen oder das Recht zur Jagd gegen entsprechende Bezahlung auch an bürgerliche Jäger abtreten. Einen schwer wiegenden Eingriff in diese privatrechtlichre Autonomie beim Vertragsabschluss zwischen Grundbesitzern und Jägern sieht der Landesjagdverband in Bemühungen des unter der Leitung von Johannes Remmel (Bündnis 90) stehenden MKULNV * in der Vorlage eines Muster-Jagdpachtvertrages zur „Lösung von Wald-Wild-Konflikten“. Dieser neue Mustervertrag stelle „eine Einmischung in die privatrechtliche Autonomie der Vertragsparteien durch die Oberste Landesbehörde“ dar.
Die Kreisjägerschaft Siegerland-Wittgenstein geht in ihrer Bewertung noch einen Schritt weiter. Vorsitzender Heinz-Hartmut Müller stellte im Vorstand der Landesjägerschaft fest, dass die neuen Verträge, „einer Entmündigung der Jagdpächter gleichkommen“.
Dabei gibt es für Jäger und Landbesitzer seit Jahren eine saubere Grundlage für ihre Verträge. Landesjagdverband (LJV) und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V. (VJE) hatten schon früher gemeinsam einen Musterjagdpachtvertrag ausgearbeitet, in dem die Interessen des Grundbesitzes und der Jagdausübung geregelt sind.
Das Thema der Wildschäden im Wald war 2011 bei den Briloner Waldtagen das zentrale Thema. Kurz danach hatte das Ministerium (MKULNV *) den Muster-Jagdpachtvertrag an die Unteren Landschaftsbehören verschickt.
Betroffenen, die mit den neuen „Musterverträgen“ aus Düsseldorf konfrontiert werden, bietet die Kreisjägerschaft Hilfe bei der rechtlichen Bewertung an. Anfragen werden von der KJS-Geschäftsführung vermittelt. (Mail Link Karin)
* Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen |