Coronaregelungen bei Gesellschaftsjagden
Gesellschaftsjagden – neue Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 24.11.2021. UPDATE Danach müssen Teilnehmer bei Gesellschaftsjagden die 2 G Regelungen einhalten. Teilnehmen dürfen nur Personen die geimpft oder genesen sind ! Der Jagdleiter ist zur Überrpüfung verpflichtet.