Gesellschaftsjagden – neue Coronaschutzverordnung NRW
gültig ab 24.11.2021.
UPDATE
Danach müssen Teilnehmer bei Gesellschaftsjagden die 2 G Regelungen einhalten. Teilnehmen dürfen nur Personen die geimpft oder genesen sind !
Der Jagdleiter ist zur Überrpüfung verpflichtet.